Rechtsprechung / BPatG / 2006
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 28.12.2006 – 2 Ni 32/04 (EU)
2. Senat
BUNDESPATENTGERICHT
2 Ni 32/04 (EU) _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E R I C H T I G U N G S -
B E S C H L U S S
In der Patentnichtigkeitssache 08.05
…
betreffend das europäische Patent 0 535 201
(DE 592 07 798)
hat
der
2. Senat
(Nichtigkeitssenat)
des Bundespatentgerichts
am
28. Dezember 2006
beschlossen:
Das Urteil im Verfahren 2 Ni 32/04 wird wie folgt berichtigt:
Auf Seite 6 wird nach dem Satz „Eine Gliederung der Merkmale dieses Verfahrens
nach dem erteilten Anspruch 1 ist in folgender Weise möglich“ folgender Absatz
eingefügt:
„Verfahren zum Honen von Bohrungen,
bei dem die Bohrungswandung an mindestens einem ihrer beiden
Enden unter Hub- und Drehbewegungen eines Honsteine aufweisenden Honwerkzeuges vorgehont wird,
während das Honwerkzeug außerhalb des Arbeitsbereiches seiner
Honsteine gegen die Bohrungswandung radial starr abgestützt
wird,
unter Verwendung eines Honwerkzeuges mit am Umfang des
Werkzeugkörpers (10; 10A; 10B) verteilt angeordneten Honsteinen (17; 33; 34),
die kürzer als der Werkzeugkörper (10; 10A; 10B) und an ihm endseitig angeordnet sind,
und die in Richtung auf die Bohrungswandung zustellbar sind,
sowie mit den Honsteinen (17; 33; 34) zugeordneten Führungsleisten (25; 35),
die sich am Umfang des Werkzeugkörpers (10; 10A; 10B) parallel
zur Werkzeugachse (11; 11A; 11B) und
mindestens über einen Teil
ihrer Länge außerhalb des
Arbeitsbereiches der Honsteine (17; 33; 34) erstrecken,
und
die
unabhängig
von
der
Zustellbewegung
der
Honsteine (17; 33; 34) in Richtung auf die Bohrungswandung zustellbar sind.“
G r ü n d e
Es handelt sich um ein offenbare Unrichtigkeit gemäß § 95 Abs. 1 PatG.
gez.
Unterschriften