Rechtsprechung / BPatG / 2006

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 28.12.2006 – 2 Ni 32/04 (EU)

2. Senat

BUNDESPATENTGERICHT

2 Ni 32/04 (EU) _______________________

(Aktenzeichen)

B E R I C H T I G U N G S -

B E S C H L U S S

In der Patentnichtigkeitssache 08.05

betreffend das europäische Patent 0 535 201

(DE 592 07 798)

hat

der

2. Senat

(Nichtigkeitssenat)

des Bundespatentgerichts

am

28. Dezember 2006

beschlossen:

Das Urteil im Verfahren 2 Ni 32/04 wird wie folgt berichtigt:

Auf Seite 6 wird nach dem Satz „Eine Gliederung der Merkmale dieses Verfahrens

nach dem erteilten Anspruch 1 ist in folgender Weise möglich“ folgender Absatz

eingefügt:

„Verfahren zum Honen von Bohrungen,

bei dem die Bohrungswandung an mindestens einem ihrer beiden

Enden unter Hub- und Drehbewegungen eines Honsteine aufweisenden Honwerkzeuges vorgehont wird,

während das Honwerkzeug außerhalb des Arbeitsbereiches seiner

Honsteine gegen die Bohrungswandung radial starr abgestützt

wird,

unter Verwendung eines Honwerkzeuges mit am Umfang des

Werkzeugkörpers (10; 10A; 10B) verteilt angeordneten Honsteinen (17; 33; 34),

die kürzer als der Werkzeugkörper (10; 10A; 10B) und an ihm endseitig angeordnet sind,

und die in Richtung auf die Bohrungswandung zustellbar sind,

sowie mit den Honsteinen (17; 33; 34) zugeordneten Führungsleisten (25; 35),

die sich am Umfang des Werkzeugkörpers (10; 10A; 10B) parallel

zur Werkzeugachse (11; 11A; 11B) und

mindestens über einen Teil

ihrer Länge außerhalb des

Arbeitsbereiches der Honsteine (17; 33; 34) erstrecken,

und

die

unabhängig

von

der

Zustellbewegung

der

Honsteine (17; 33; 34) in Richtung auf die Bohrungswandung zustellbar sind.“

G r ü n d e

Es handelt sich um ein offenbare Unrichtigkeit gemäß § 95 Abs. 1 PatG.

gez.

Unterschriften