Rechtsprechung / BPatG / 2021
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 27.10.2021 – 29 W (pat) 47/19
29. Senat · ECLI:DE:BPatG:2021:271021B29Wpat47.19.0
BUNDESPATENTGERICHT
29 W (pat) 47/19 _______________________
(Aktenzeichen)
B E R I C H T I G U N G S B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
…
betreffend die Marke 30 2017 209 452
ECLI:DE:BPatG:2021:271021B29Wpat47.19.0
hat der 29. Senat
(Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
27. Oktober 2021 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber und die
Richterinnen Akintche und Lachenmayr-Nikolaou
beschlossen:
Das Rubrum des Beschlusses vom 4. August 2021 wird wegen
offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Beschwerdeführerin
die Firma
„G… GmbH,
gesetzlich
vertreten
durch
die
Geschäftsführer
S…
und
R…“
statt der
im Beschluss genannten Firma
„G1…
GmbH,
gesetzlich
vertreten
durch
die
schäftsführer
H…,
J…
und
Ge-
R…“
ist.
G r ü n d e
Das Rubrum des Beschlusses ist auf Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. September 2021 nach § 80 Abs. 1 MarkenG wie erkannt zu berichtigen, da insoweit
eine offenbare Unrichtigkeit vorliegt.
Widersprechende und Inhaberin der Widerspruchsmarke 30 2013 028 260 war die
G… GmbH & Co. KG, deren Firmenname laut Handelsregisterauszug
nach Umwandlung durch Formwechsel mittlerweile G… GmbH
lautet.
Diese Änderung ist im Markenregister bei der Widerspruchsmarke am 18. Juli 2018
erfasst worden.
Die Beschwerde gegen den Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 vom 12. September 2019, der im dortigen Rubrum noch die alte Firmenbezeichnung aufgeführt
hatte, wurde ausdrücklich von der Widersprechenden und Inhaberin der Widerspruchsmarke, der G… GmbH, eingelegt.
Im Rubrum des Beschlusses
des erkennenden Senats vom 4. August 2021 ist als Beschwerdeführerin jedoch
eine
falsche
Firma,
nämlich
die
Firma G1… GmbH,
genannt. Da somit das Rubrum offensichtlich unrichtig war, war es auf Antrag der Beschwerdeführerin entsprechend zu berichtigen.
Dr. Mittenberger-Huber
Akintche
Lachenmayr-Nikolaou