Rechtsprechung / BPatG / 2022

BPatG Berichtigungsbeschluss vom 19.10.2022 – 26 W (pat) 32/20

26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:191022B26Wpat32.20.0

BUNDESPATENTGERICHT

26 W (pat) 32/20 _______________________

(Aktenzeichen)

B E S C H L U S S

In der Beschwerdesache

ECLI:DE:BPatG:2022:191022B26Wpat32.20.0

betreffend die Marke 30 2017 216 159

(hier: Tenorberichtigung)

hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am

19. Oktober 2022 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der

Richter Kätker und Dr. von Hartz

beschlossen:

Der Tenor des Beschlusses vom 12. August 2022 wird wie folgt

berichtigt:

„Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 20 des Deutschen

Patent- und Markenamtes vom 10. Februar 2020 wird aufgehoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist.

Das Deutsche Patent- und Markenamt wird angewiesen, die

angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 976 721 insgesamt zu löschen.“

G r ü n d e

Der Tenor der Senatsentscheidung vom 12. August 2022 war von Amts wegen entsprechend dem Antrag der Widersprechenden gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG wegen

eines Schreibfehlers zu berichtigen.

1. Nach § 80 Abs. 1 MarkenG können Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten jederzeit vom Bundespatentgericht berichtigt werden.

2. Aufgrund eines Schreibfehlers war im zweiten Absatz des Tenors die versehentlich falsch angegebene Nummer 956 721 der international registrierten Marke durch

976 721 zu korrigieren.

Die offenbare Unrichtigkeit ergibt sich aus dem Tatbestand des Senatsbeschlusses

auf Seite 3, in dem wiedergegeben wird, dass die Beschwerdeführerin Widerspruch

aus der nach dem Madrider Protokoll „unter der Nummer 976 721 am 21. Mai 2008

international registrierten Wortmarke ROLEX“ erhoben hat, sowie aus dem auf Seite

8 des Beschlusses sinngemäß dargestellten Antrag der Widersprechenden „das

DPMA anzuweisen, die angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 976 721 vollständig zu löschen“.

Kortge

Kätker

Dr. von Hartz