Rechtsprechung / BPatG / 2022
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 19.10.2022 – 26 W (pat) 32/20
26. Senat · ECLI:DE:BPatG:2022:191022B26Wpat32.20.0
BUNDESPATENTGERICHT
26 W (pat) 32/20 _______________________
(Aktenzeichen)
…
B E S C H L U S S
In der Beschwerdesache
ECLI:DE:BPatG:2022:191022B26Wpat32.20.0
betreffend die Marke 30 2017 216 159
(hier: Tenorberichtigung)
hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am
19. Oktober 2022 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der
Richter Kätker und Dr. von Hartz
beschlossen:
Der Tenor des Beschlusses vom 12. August 2022 wird wie folgt
berichtigt:
„Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 20 des Deutschen
Patent- und Markenamtes vom 10. Februar 2020 wird aufgehoben, soweit der Widerspruch zurückgewiesen worden ist.
Das Deutsche Patent- und Markenamt wird angewiesen, die
angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 976 721 insgesamt zu löschen.“
G r ü n d e
Der Tenor der Senatsentscheidung vom 12. August 2022 war von Amts wegen entsprechend dem Antrag der Widersprechenden gemäß § 80 Abs. 1 MarkenG wegen
eines Schreibfehlers zu berichtigen.
1. Nach § 80 Abs. 1 MarkenG können Schreib-, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten jederzeit vom Bundespatentgericht berichtigt werden.
2. Aufgrund eines Schreibfehlers war im zweiten Absatz des Tenors die versehentlich falsch angegebene Nummer 956 721 der international registrierten Marke durch
976 721 zu korrigieren.
Die offenbare Unrichtigkeit ergibt sich aus dem Tatbestand des Senatsbeschlusses
auf Seite 3, in dem wiedergegeben wird, dass die Beschwerdeführerin Widerspruch
aus der nach dem Madrider Protokoll „unter der Nummer 976 721 am 21. Mai 2008
international registrierten Wortmarke ROLEX“ erhoben hat, sowie aus dem auf Seite
8 des Beschlusses sinngemäß dargestellten Antrag der Widersprechenden „das
DPMA anzuweisen, die angegriffene Marke wegen des Widerspruchs aus der international registrierten Marke IR 976 721 vollständig zu löschen“.
Kortge
Kätker
Dr. von Hartz