Rechtsprechung / BPatG / 2024
BPatG Berichtigungsbeschluss vom 08.01.2024 – 8 Ni 36/23
8. Senat · ECLI:DE:BPatG:2024:080124B8Ni36.23.0
BUNDESPATENTGERICHT
8 Ni 36/23 _______________________
(Aktenzeichen)
B E S C H L U S S
In der Patentnichtigkeitssache
…
ECLI:DE:BPatG:2024:080124B8Ni36.23.0
betreffend das deutsche Patent DE 10 2013 225 956
(hier: Urteilsberichtigung)
hat der 8. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts am 8. Januar 2024
durch die Vorsitzende Richterin Grote-Bittner sowie die Richter Dipl.-Phys. Univ.
Dr.-Ing. Geier, Dr. Meiser, Dipl.-Ing. Körtge und Dipl.-Ing. Univ. Sexlinger
beschlossen:
Das Urteil vom 12. Oktober 2023 wird im Tatbestand dahingehend
berichtigt,
(Änderungen sind durch Fettdruck kenntlich gemacht)
dass auf Seite 6 zu Hilfsantrag 1a, Merkmal a richtig lautet
a. das
Verhältnis
aus
der
Deflektion
und
dem
Teilkreisdurchmesser des Innenrings (13) im Bereich von 0,02
bis 0,025 liegt und/oder
und dass auf Seite 8 zu Dokument D7 die Bezeichnung dieses
Dokuments richtigerweise lautet:
D7 Prospekt: Harmonic Drive AG: Differenzialanwendungen,
Druckdatum: 01/2007.
Gründe§
Das Urteil war wie geschehen auf Anregung der Klägerin gemäß ihrem Schriftsatz
vom 7. Dezember 2023 nach § 95 Abs. 1 PatG von Amts wegen zu berichtigen, da
zwei offensichtliche Schreibfehler vorliegen. Dies ergibt sich ohne Weiteres aus der
Gerichtsakte selbst, nämlich der mit Schriftsatz vom 27. September 2023 von der
Beklagten eingereichten Fassung des Hilfsantrags 1a sowie dem von der Klägerin
eingereichten Dokument D7.
Grote-Bittner
Geier
Meiser
Körtge
Sexlinger
…