Rechtsprechung / BVerfG BVerfG Beschluss vom 30.10.2011 – 2 BvC 15/11 2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2011:cs20111030.2bvc001511 Tenor§Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.Gründe§1Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie ohne den gemäß § 48 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes erforderlichen Beitritt von mindestens einhundert Wahlberechtigten erhoben wurde.