Rechtsprechung / BVerfG BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.04.2013 – 1 BvR 2401/12 1. Senat 2. Kammer Tenor§Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.Gründe§1Diese Entscheidung ist unanfechtbar.