Rechtsprechung / BVerfG, 25.08.2015 – 1 BvR 1528/14
Zitiert von 12 Entscheidungen
BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25.08.2015 – 1 BvR 1528/14
-
BGH, 05.07.2022 – VIII ZR 137/21
Beschluss
1. Eine Berufungsbegründung muss geeignet sein, die erstinstanzliche Entscheidung im Umfang der Anfechtung in Frage zu stellen. Bei mehreren Streitgegenständen oder einem teilbaren Streitgegenstand hat sie sich daher gru…
- BGH, 24.05.2022 – XI ZB 18/21 Beschluss
- BVerfG, 04.07.2016 – 2 BvR 1552/14 Nichtannahmebeschluss
-
BGH, 16.11.2021 – VIII ZB 70/20
Beschluss
Der Berufungsführer kann sich im Wiedereinsetzungsverfahren nicht mit Erfolg auf sein Vertrauen in die Gewährung einer (erstmaligen) Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist berufen, wenn sein Prozessbevollmächtigter i…
-
BAG, 20.02.2025 – 6 AZR 155/23
Urteil
Ein Rechtsanwalt verletzt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in Fristsachen nicht, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen auf die Prüfung der Vermerke in der Handakte beschränkt, sofern …
-
BGH, 20.02.2024 – VIII ZR 238/22
Beschluss
1. Das Berufungsgericht darf eine Berufung nicht gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO zurückweisen, ohne zuvor über den rechtzeitig eingegangenen Antrag des Berufungsführers auf Verlängerung der Frist zur Stellungnahme zum Hinw…
-
BGH, 11.02.2025 – VIII ZB 65/23
Beschluss
Zu den Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung fristgebundener Schriftsätze - hier: Berufungsbegründung - über das besondere elektronische Anwaltspostfach (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 11. Mai 2…
- BAG, 16.10.2024 – 4 AZR 254/23 Urteil
-
BGH, 08.03.2022 – VIII ZB 45/21
Beschluss
War die von dem Prozessbevollmächtigten der Partei zulässigerweise gewählte Übermittlung eines fristwahrenden Schriftsatzes am Tag des Fristablaufs aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen gescheitert und hält das mit d…
-
BAG, 04.03.2026 – 5 AZB 26/25
Beschluss
Eine Rechtsmittel(begründungs)frist wird nicht durch die Übermittlung eines elektronischen Dokuments an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPO) der Verwaltung des Rechtsmittelgerichts gewahrt.
-
BAG, 23.05.2024 – 6 AZR 155/23 (A)
Vorlagebeschluss
Der Sechste Senat beabsichtigt, die Auffassung zu vertreten, dass ein Rechtsanwalt die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in Fristsachen nicht verletzt, wenn er sich in Bezug auf den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfriste…
- Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, 23.01.2018 – VGH B 18/17 Beschluss