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Rechtsprechung / BVerfG

BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 17.09.2016 – 1 BvR 2318/14

1. Senat 3. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20160917.1bvr231814

Zitiert von 1 Entscheidungen 1 zitierte Normen

Tenor§

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, ohne dass es auf den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ankommt.

Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Gründe§

1

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

BVerfG

Kammerbeschluss ohne Begründung · 17.09.2016

1 BvR 2318/14

Zitierte Normen

  1. § 93d BVerfGG Rechtsprechung →

Wird zitiert von

  1. BGH, 29.11.2021 – VI ZR 258/18

Zitieren

Quelle: rechtsprechung-im-internet.de · abgerufen 04.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt (recht.bund.de) · Quelle: Bundesamt für Justiz Ein Dienst der Nulegal GmbH · Über · Developer-API · Zitier-Badge · Impressum · Nutzungsbedingungen · Datenschutz