BVerfG Beschluss vom 13.01.2021 – 2 BvC 27/18
2. Senat · ECLI:DE:BVerfG:2021:cs20210113.2bvc002718
Tenor§
Die Wahlprüfungsbeschwerde wird verworfen.
Gründe§
1
Der Wahlprüfungsbeschwerde bleibt aus den in den Schreiben des Berichterstatters vom 6. Oktober 2020 genannten Gründen der Erfolg versagt. Gemäß § 24 Satz 2 BVerfGG wird von einer weiteren Begründung abgesehen.