Rechtsprechung / BVerfG BVerfG Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.02.2021 – 1 BvQ 18/21 1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2021:qk20210225.1bvq001821 Tenor§Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.Gründe§1Die Antragstellerin hat nicht hinreichend dargelegt, dass eine noch einzulegende Verfassungsbeschwerde nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet wäre.2Diese Entscheidung ist unanfechtbar.