BVerfG Kammerbeschluss ohne Begründung vom 21.09.2021 – 1 BvR 1787/20
1. Senat 2. Kammer · ECLI:DE:BVerfG:2021:rk20210921.1bvr178720
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Tenor§
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe§
1
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.