Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 14.12.1988 – C-19/88

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1988:548

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge am 14. Dezember 1988 vorgetragen. Er hat dem Gerichtshof vorgeschlagen, wie folgt zu entscheiden:

Elektronische Geräte, die die Funktion des Kontrollierens und Prüfens elektronischer Bauelemente dadurch erfüllen, daß sie elektronische Größen messen, fallen nicht unter die Tarifstelle 90.28 A II a, sondern unter die Tarifstelle 90.28 A II b, sofern keine andere Funktion des Geräts als ausschlaggebend anzusehen ist, die seine Zuweisung zu einer anderen Tarifposition rechtfertigt.