Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 14.02.1989 – C-29/88
Generalanwalt · ECLI:EU:C:1989:61
Schlußanträge des Generalanwalts
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge am 14. Februar 1989 vorgetragen. Er hat beantragt, daß der Gerichtshof folgendes für Recht erkennt:
Artikel 51 EWG-Vertrag und die Verordnung Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, sind für die Bestimmung der Voraussetzungen für den Beitritt zu einem gesetzlichen oder freiwilligen System der sozialen Sicherheit nicht heranzuziehen.