Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 15.02.1989 – C-15/88

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1989:67

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlußanträge am 15. Februar 1989 vorgetragen. Er hat folgenden Entscheidungsvorschlag gemacht:

Artikel 11 der Richtlinie 69/335 ist dahin auszulegen, daß die Mitgliedstaaten spätestens seit dem 1. Januar 1972 nicht mehr befugt sind, von Kapitelgesellschaften im Sinne des Artikels 3 der Richtlinie andere Steuern oder Abgaben auf die in Artikel 11 genannten Vorgänge zu erheben als die Gesellschaftssteuer und die in Artikel 12 genannten Abgaben.