Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 28.02.1989 – C-233/87
ECLI:EU:C:1989:101
Tenor§
Die Zollbehörde des Ausfuhrstaats, die die Erstattung von WAB bei der Einfuhr verlangt, ist an die Gewichtsberichtigungen gebunden, die ihr die Zollbehörde des Einfuhrstaats mitgeteilt hat, unabhängig davon, ob sie auch in den Kontrollexemplaren enthalten sind .
Das nationale Gericht, bei dem ein Rechtsstreit zwischen dem Exporteur und der Zollbehörde des Ausfuhrstaats über die Erstattung von WAB bei der Einfuhr anhängig ist, ist nicht an die Gewichtsberichtigungen gebunden, die die Zollbehörde des Einfuhrstaats der Zollbehörde des Ausfuhrstaats übermittelt hat .