Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 28.02.1989 – C-317/86

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1989:96

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Giuseppe Tesauro hat seine Schlußanträge am 28. Februar 1989 vorgetragen. Er hat folgendes beantragt:

Was die Staatsabgabe angeht, ist die Antwort ausdrücklich im Urteil Bergandi enthalten.

Was die Kommunalabgabe angeht, ist es Sache des vorlegenden Gerichts, festzustellen, ob sie dieselben Merkmale wie die Staatsabgabe aufweist; dabei ist selbstverständlich der Umstand zu berücksichtigen, daß es nach dem Urteil Bergandi nicht auf die Rechtsqualität der die Abgabe erhebenden Institution — Staat oder Gemeinde — sondern auf die Struktur der Abgabe ankommt.