Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 27.04.1989 – C-324/87

ECLI:EU:C:1989:178

Tenor§

1)Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß sie nicht innerhalb der festgesetzten Frist alle erforderlichen Vorschriften erlassen hat, um der Richtlinie 83/91 des Rates vom 7 . Februar 1983 zur Änderung der Richtlinie 72/462 zur Regelung viehseuchenrechtlicher und gesundheitlicher Fragen bei der Einfuhr von Rindern und Schweinen und von frischem Fleisch aus Drittländern und der Richtlinie 77/96 über die Untersuchung von frischem Schweinefleisch auf Trichinen bei der Einfuhr aus Drittländern nachzukommen .

2 ) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .