Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 12.05.1989 – C-250/86

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1989:193

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlußanträge am 12. Mai 1989 vorgetragen. Er ist zu folgendem Ergebnis gelangt:

1) Die beiden Klagen sind für unzulässig zu erklären, und der Klägerin sind die Kosten aufzuerlegen.

2) Falls jedoch die Klagen — oder eine davon — für zulässig erklärt werden, ist die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, um die Informationen des Gerichtshofes über den Antrag der Klägerin auf Zahlung eines Vorschusses auf die Beihilfe für die Raffinierung zu ergänzen.

3) Die übrigen Argumente der Klägerin greifen nicht durch.