Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 11.10.1989 – C-101/88
Generalanwalt · ECLI:EU:C:1989:371
Schlußanträge des Generalanwalts
Generalanwalt Marco Darmon hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 11. Oktober 1989 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen:
Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 der Kommission vom 20. Juli 1982 ist dahin auszulegen, daß die Gewährung der Sondererstattung von der Ausfuhr der Gesamtmenge der Teilstücke abhängig ist, die aus den unter Kontrolle gestellten Hintervierteln stammen; wenn jedoch in einer Situation, die objektiv jede Unredlichkeit des Exporteurs ausschließt, nur ein Filet fehlt, das einen ganz unbedeutenden Bruchteil der so definierten Gesamtmenge darstellt, ist für die tatsächlich ausgeführten Viertel ausnahmsweise die Sondererstattung zu gewähren.