Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 18.01.1990 – C-287/87
ECLI:EU:C:1990:19
Tenor§
1 ) Die Griechische Republik hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht innerhalb der gesetzten Frist die Maßnahmen erlassen und der Kommission mitgeteilt hat, deren es bedurfte, um der Richtlinie 74/562/EWG des Rates vom 12 . November 1974 über den Zugang zum Beruf des Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzueberschreitenden Verkehr in der Fassung der Richtlinie 80/1179/EWG des Rates vom 4 . Dezember 1980 nachzukommen .
2 ) Die Griechische Republik trägt die Kosten des Verfahrens .