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Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 17.05.1990 – C-48/89

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1990:211

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Francis G. Jacobs hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 17. Mai 1990 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, festzustellen, daß die Italienische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß sie den Artikeln 3 Absatz 2 und 12 der Richtlinie 75/442/EWG, Artikel 10 der Richtlinie 76/403/EWG sowie den Artikeln 12 Absatz 2 und 16 der Richtlinie 78/319/EWG nicht nachgekommen ist, und der Italienischen Republik die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.