Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 23.05.1990 – C-31/89
ECLI:EU:C:1990:226
Tenor§
1 ) Das Königreich Spanien hat gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem es entgegen der Richtlinie 83/183/EWG des Rates vom 28 . März 1983 über Steuerbefreiungen bei der endgültigen Einfuhr persönlicher Gegenstände durch Privatpersonen aus einem Mitgliedstaat die endgültige Einfuhr von Kraftfahrzeugen zum privaten Gebrauch, Anhängern, Motorrädern, Wassersportfahrzeugen und Sportflugzeugen durch Privatpersonen aus einem anderen Mitgliedstaat nicht von der Mehrwertsteuer befreit hat .
2 ) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens .