Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 07.03.1991 – C-201/90
Generalanwalt · ECLI:EU:C:1991:109
Schlußanträge des Generalanwalts
Generalanwalt Jean Mischo hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 7. März 1991 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, wie folgt für Recht zu erkennen:
1) Die Prüfung der ersten Frage hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Verordnung (EWG) Nr. 2541/84 der Kommission vom 4. September 1984 zur Festsetzung einer Ausgleichsabgabe für die Einfuhr von in Frankreich hergestelltem Äthylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs in die anderen Mitgliedstaaten in ihrer durch die Verordnung (EWG) Nr. 644/85 der Kommission vom 12. März 1985 geänderten Fassung beeinträchtigen könnte.
2) Die Verordnung (EWG) Nr. 2541/84 ist dahin auszulegen, daß die Ausgleichsabgabe auf Äthylalkohol zu erheben ist, der in einer Freizone verarbeitet worden ist, ohne einem besonderen Zollverfahren unterstellt worden zu sein, und der zum Verkehr innerhalb der Gemeinschaft bestimmt ist.