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Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 17.04.1991 – C-350/89

Generalanwalt · ECLI:EU:C:1991:151

Zitiert 1 Entscheidungen

Schlußanträge des Generalanwalts

Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 17. April 1991 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen,

... auf die gestellten Fragen ebenso wie in der Rechtssache C-23/89 zu antworten. Auszusprechen ist also, der Artikel 30 EWG-Vertrag sei dahin auszulegen, daß als Maßnahmen gleicher Wirkungen wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen nicht nationale Vorschriften anzusehen sind, die den Verkauf legaler pornographischer Artikel durch nicht autorisierte Geschäfte verbieten.