Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 07.11.1991 – C-192/90
Generalanwalt · ECLI:EU:C:1991:418
Schlussanträge des Generalanwalts
Generalanwalt Carl Otto Lenz hat seine Schlußanträge in der Sitzung vom 7. November 1991 vorgetragen. Er hat vorgeschlagen, dem Antrag der Kommission zu folgen und festzustellen, daß das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die in Artikel 3 der Richtlinie 85/339/EWG des Rates über Verpackungen für flüssige Lebensmittel genannten Programme zur Verringerung des Gewichts und/oder Volumens der für flüssige Lebensmittel bestimmten Verpackungen, die sich in dem endgültig zu beseitigenden Hausmüll befinden, nicht erstellt hat. Auszusprechen ist außerdem, daß der Beklagte die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.