Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 07.05.1992 – C-258/90
Zitiert von 11 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.05.1992 – C-258/90
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Europäischer Gerichtshof, 22.11.2007 – C-525/04
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Lenzing AG. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 15.06.2000 – C-237/98
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittel Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 15.09.1994 – C-146/91
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 06.11.2008 – C-405/07
Urteil
Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 2007, Königreich der Niederlande/Kommission…
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Europäischer Gerichtshof, 14.07.1994 – C-353/92
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.
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Europäischer Gerichtshof, 08.05.2003 – C-122/01
Urteil
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die T. Port GmbH & Co. KG trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 30.06.2005 – C-295/03
Urteil
1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 in den Rechtssachen T-93/00 und T-46/01 (Alessandrini u. a./Kommission) wird aufgehoben. 2. Die unter den Nummern T-93/00 et T-…
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Europäischer Gerichtshof, 14.12.2001 – C-404/01
Beschluss
1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 1. August 2001 in der Rechtssache T-132/01 R (Euralliages u. a./Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiese…
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Europäischer Gerichtshof, 13.12.2007 – C-413/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Bertelsmann AG und die Sony Corporation of America tragen jeweils ihre eigen…
- Europäischer Gerichtshof, 11.02.2015 – T-204/11 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 17.07.2008 – C-405/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Niederlande/Kommission (T‑182/06, Slg. 2007, II-1983) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird zur Entscheidu…