Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 07.05.1992 – C-258/90

Zitiert von 11 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 07.05.1992 – C-258/90

  1. Europäischer Gerichtshof, 22.11.2007 – C-525/04 Urteil

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Das Königreich Spanien trägt außer seinen eigenen Kosten die Kosten der Lenzing AG. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt ihre eigenen Kosten.

  2. Europäischer Gerichtshof, 15.06.2000 – C-237/98 Urteil

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittel Verfahrens.

  3. Europäischer Gerichtshof, 15.09.1994 – C-146/91 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. Europäischer Gerichtshof, 06.11.2008 – C-405/07 Urteil

    Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) für Recht erkannt und entschieden: 1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 27. Juni 2007, Königreich der Niederlande/Kommission…

  5. Europäischer Gerichtshof, 14.07.1994 – C-353/92 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Klägerin trägt die Kosten. Die Kommission trägt ihre eigenen Kosten.

  6. Europäischer Gerichtshof, 08.05.2003 – C-122/01 Urteil

    1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die T. Port GmbH & Co. KG trägt die Kosten des Verfahrens.

  7. Europäischer Gerichtshof, 30.06.2005 – C-295/03 Urteil

    1. Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. April 2003 in den Rechtssachen T-93/00 und T-46/01 (Alessandrini u. a./Kommission) wird aufgehoben. 2. Die unter den Nummern T-93/00 et T-…

  8. Europäischer Gerichtshof, 14.12.2001 – C-404/01 Beschluss

    1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 1. August 2001 in der Rechtssache T-132/01 R (Euralliages u. a./Kommission) wird aufgehoben. 2. Die Sache wird an das Gericht erster Instanz zurückverwiese…

  9. Europäischer Gerichtshof, 13.12.2007 – C-413/06 Schlussanträge des Generalanwalts

    Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt zu entscheiden: 1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Bertelsmann AG und die Sony Corporation of America tragen jeweils ihre eigen…

  10. Europäischer Gerichtshof, 11.02.2015 – T-204/11 Urteil
  11. Europäischer Gerichtshof, 17.07.2008 – C-405/07 Schlussanträge des Generalanwalts

    Ich schlage dem Gerichtshof daher vor, wie folgt zu entscheiden: 1. Das Urteil des Gerichts vom 27. Juni 2007, Niederlande/Kommission (T‑182/06, Slg. 2007, II-1983) wird aufgehoben. 2. Die Rechtssache wird zur Entscheidu…