Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 12.05.1993 – C-373/92
Generalanwalt Claus Gulmann · ECLI:EU:C:1993:182
Schlußanträge des Generalanwalts
Claus Gulmann
vom 12. Mai 1993
Herr Präsident,
meine Herren Richter!
1. Gemäß der belgischen Königlichen Verordnung vom 6. Juni 1960 über die Herstellung, die Zubereitung und den Großvertrieb von Arzneimitteln sowie über ihre Abgabe ist die Einfuhr von sterilem medizinischem Zubehör, das dieser Verordnung unterliegt, aus anderen Mitgliedstaaten nach Belgien genehmigungspflichtig. Diese Bedingung ist im Interesse der öffentlichen Gesundheit aufgestellt.
Darüber hinaus ist für diese eingeführten Erzeugnisse die Durchführung von Analysen und Versuchen in Belgien vorgeschrieben. Diese Bedingung muß auch dann erfüllt werden, wenn identische Kontrollen und Analysen bereits in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführt worden sind und ihre Ergebnisse den belgischen Behörden im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Genehmigung zur Verfügung gestellt werden können. Nach Ansicht der Kommission bedeutet in diesem Fall die Anwendung dieser zweiten Bedingung einen Verstoß Belgiens gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag, und sie hat daher die vorliegende Klage wegen Vertragsverletzung erhoben.
Die Kommission beantragt, festzustellen, daß das Königreich Belgien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 30 und 36 EWG-Vertrag verstoßen hat, daß es die Artikel 15 Absatz 2 und 53 der Königlichen Verordnung vom 6. Juni 1960 in Kraft gesetzt hat, die für aus anderen Mitgliedstaaten eingeführtes steriles medizinisches Zubehör, auf das diese Verordnung anwendbar ist, die erneute Durchführung der gleichen Laborversuche oder-analysen vorschreibt, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat vorgenommen worden sind, obwohl deren Ergebnisse insbesondere im Rahmen des Verfahrens der vorherigen Genehmigung zur Verfügung gestellt werden können.
2. Das Königreich Belgien stellt die Vertragsverletzung nicht in Abrede und teilt mit, es habe die Absicht, diese abzustellen.
Ergebnis
3. Ich schlage dem Gerichtshof deswegen vor, der Klage der Kommission stattzugeben und Belgien die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.