Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 06.10.1993 – C-55/91
Zitiert von 16 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 06.10.1993 – C-55/91
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Europäischer Gerichtshof, 21.01.1999 – C-54/95
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 11.01.2001 – C-247/98
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 06.03.2001 – C-278/98
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 28.10.1999 – C-253/97
Urteil
1. Die Entscheidung 97/333/EG der Kommission vom 23. April 1997 über den Rechnungsabschluß der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrich-tungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie,…
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Europäischer Gerichtshof, 15.09.2005 – C-199/03
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Irland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 06.12.2001 – C-373/99
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Hellenische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 19.01.2006 – C-240/03
Urteil
1. Das Rechtsmittel und das Anschlussrechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Die Comunità montana della Valnerina trägt die Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittel. 3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften tr…
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Europäischer Gerichtshof, 04.03.2004 – C-344/01
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-242/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 08.05.2003 – C-349/97
Urteil
1. Die Entscheidung 97/608/EG der Kommission vom 30. Juli 1997 zur Änderung der Entscheidung 97/333/EG über den Rechnungsabschluss der Mitgliedstaaten für die vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Land…
- Europäischer Gerichtshof, 21.09.2016 – C-140/15 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 23.11.1995 – C-476/93
Urteil
1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Rechtsmittelverfahrens.
- Europäischer Gerichtshof, 21.09.2016 – C-139/15 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 07.10.2004 – C-312/02
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Schweden trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 30.11.2000 – C-436/98
Urteil
1. Nach Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 1964/82 der Kommission vom 20. Juli 1982 zur Festlegung der Bedingungen für die Gewährung von Sondererstattungen bei der Ausfuhr von bestimmten Arten von entbeintem Rindfleisch …
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Europäischer Gerichtshof, 09.03.1999 – C-44/97
Schlussanträge des Generalanwalts
Ich schlage daher dem Gerichtshof vor, 1. die Klage abzuweisen; 2. der Klägerin die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.