Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 02.06.1994 – C-2/93
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Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 02.06.1994 – C-2/93
- Europäischer Gerichtshof, 06.03.2014 – C-206/13 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 21.01.1999 – C-54/95
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 06.03.2001 – C-278/98
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 18.05.2000 – C-242/97
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-209/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 22.04.1999 – C-28/94
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 20.09.2001 – C-263/98
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-242/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-238/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Irland trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-232/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-233/96
Urteil
1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens.