Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 02.06.1994 – C-2/93

Zitiert von 11 Entscheidungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 02.06.1994 – C-2/93

  1. Europäischer Gerichtshof, 06.03.2014 – C-206/13 Urteil
  2. Europäischer Gerichtshof, 21.01.1999 – C-54/95 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.

  3. Europäischer Gerichtshof, 06.03.2001 – C-278/98 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.

  4. Europäischer Gerichtshof, 18.05.2000 – C-242/97 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.

  5. Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-209/96 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland trägt die Kosten des Verfahrens.

  6. Europäischer Gerichtshof, 22.04.1999 – C-28/94 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten des Verfahrens.

  7. Europäischer Gerichtshof, 20.09.2001 – C-263/98 Urteil

    1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.

  8. Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-242/96 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Italienische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

  9. Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-238/96 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Irland trägt die Kosten des Verfahrens.

  10. Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-232/96 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Die Französische Republik trägt die Kosten des Verfahrens.

  11. Europäischer Gerichtshof, 01.10.1998 – C-233/96 Urteil

    1) Die Klage wird abgewiesen. 2) Das Königreich Dänemark trägt die Kosten des Verfahrens.