Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Schlussanträge des Generalanwalts vom 04.07.1996 – C-312/95
Generalanwalt Antonio La Pergola · ECLI:EU:C:1996:278
Schlußanträge des Generalanwalts
Antonio La Pergola
vom 4. Juli 1996
1. Die Kommission beantragt mit der am 4. Oktober 1995 eingereichten Klage, festzustellen, daß das Großherzogtum Luxemburg dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen hat, daß es nicht innerhalb der festgesetzten Fristen die erforderlichen Maßnahmen erlassen hat, um den Richtlinien des Rates 90/219/EWG vom 23. April 1990 über die Anwendung genetisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen und 90/220/EWG über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt nachzukommen.
2. Insoweit genügt die Bemerkung, daß die luxemburgische Regierung die ihr vorgeworfenen Zuwiderhandlungen nicht bestreitet. Sie weist in ihren Erklärungen nur darauf hin, daß die Umsetzung dieser Richtlinien zur Zeit erfolge. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes beseitigt dies den Verstoß jedoch nicht.
Ergebnis
3. Ich schlage daher dem Gerichtshof vor, der Klage stattzugeben und dem beklagten Staat gemäß Artikel 69 § 2 der Verfahrensordnung die Kosten aufzuerlegen.