Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 13.04.2000 – C-251/98
Zitiert von 69 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.04.2000 – C-251/98 · Seite 2 von 2
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Europäischer Gerichtshof, 26.07.2017 – C-355/16
Schlussanträge des Generalanwalts
In Anbetracht der vorstehenden, in erster Linie angestellten Überlegungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Conseil d’État (Staatsrat, Frankreich) vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten: Das Niederlassungsrec…
- Finanzgericht Köln, 06.09.2011 – 13 K 170/06 Urteil
- Niedersächsisches Finanzgericht, 29.09.2010 – 6 K 64/07 Urteil
- Finanzgericht Köln, 10.02.2010 – 13 K 18/06 Grundurteil
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Europäischer Gerichtshof, 10.09.2009 – C-311/08
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof folgende Antwort auf die Vorlagefrage vor: Art. 43 EG in Verbindung mit Art. 48 EG steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie Art. 26 des belgischen Code des …
- Finanzgericht Köln, 15.07.2004 – 13 K 1908/00 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 21.11.2018 – C-563/17 Schlussantrag des Generalanwalts
- Finanzgericht Baden-Württemberg, 23.07.2012 – 6 K 2522/09 Urteil
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Europäischer Gerichtshof, 19.11.2009 – C-337/08
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund dieser Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt auf die Vorlagefrage des Hoge Raad zu antworten: Art. 43 EG in Verbindung mit Art. 48 EG steht Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats nicht entgegen,…
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Europäischer Gerichtshof, 09.07.2009 – C-182/08
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof vor, die Vorlagefrage des Bundesfinanzhofs wie folgt zu beantworten: Art. 56 EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung nicht entgegensteht, die die Möglichk…
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Europäischer Gerichtshof, 18.12.2008 – C-303/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich dem Gerichtshof somit vor, auf die Vorabentscheidungsfrage des vorlegenden Gerichts wie folgt zu antworten: Die Art. 43 EG und 48 EG stehen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats entgegen, nach …
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Europäischer Gerichtshof, 06.11.2008 – C-326/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, 1. festzustellen, dass die Italienische Republik durch das Einfügen von Vorschriften in Art. 1 Abs. 2 des Dekrets vom 10. Juni 2004 zur Festlegung der…
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Europäischer Gerichtshof, 18.09.2008 – C-282/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Aufgrund der vorstehenden Erwägungen schlage ich vor, wie folgt auf die Vorlagefrage der Cour d’appel de Liège zu antworten: Art. 52 und Art. 58 EG-Vertrag stehen einer innerstaatlichen Quellensteuer auf die Zahlung von …
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Europäischer Gerichtshof, 04.09.2008 – C-222/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Ausführungen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt auf die Fragen des spanischen Tribunal Supremo zu antworten: 1) Die Richtlinie 89/552/EWG im Allgemeinen und ihr Art. 3 im Beso…
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Europäischer Gerichtshof, 04.09.2008 – C-418/07
Schlussanträge des Generalanwalts
Aus den vorstehenden Gründen schlage ich dem Gerichtshof vor, wie folgt auf die Vorlagefragen des Conseil d’État zu antworten: 1) Eine nationale Regelung wie die der französischen „steuerlichen Integration“ gemäß den Art…
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Europäischer Gerichtshof, 22.05.2008 – C-210/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Angesichts der vorstehenden Erwägungen schlage ich dem Gerichtshof vor, die vom Szegedi Ítélőtábla vorgelegten Fragen wie folgt zu beantworten: 1. In einem Fall wie dem vorliegenden kann ein Rechtsmittelgericht dem Geric…
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Europäischer Gerichtshof, 10.01.2008 – C-360/06
Schlussanträge des Generalanwalts
Demgemäß lautet mein Vorschlag für die Antwort des Gerichtshofs auf die Frage des Finanzgerichts Hamburg wie folgt: Die Art. 52 EWG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 43 EG) und 58 EWG-Vertrag (jetzt 48 EG) stehen steuerr…
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Europäischer Gerichtshof, 26.10.2004 – C-376/03
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich vor, die erste Vorlagefrage wie folgt zu beantworten: Die Artikel 56 EG und 58 EG über den freien Kapitalverkehr in der Gemeinschaft stehen einer nationalen Regelung, die bei der Vermögensteuer g…
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Europäischer Gerichtshof, 26.09.2002 – C-324/00
Schlussanträge des Generalanwalts
Nach alledem schlage ich vor, dem Finanzgericht Münster wie folgt zu antworten: Artikel 43 EG steht der Anwendung einer Regelung wie in § 8a Absatz 1 Nummer 2 des Körperschaftsteuergesetzes entgegen.