Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof, 23.02.2001 – C-445/00
Zitiert von 14 Entscheidungen
Europäischer Gerichtshof, Beschluss vom 23.02.2001 – C-445/00
- Europäischer Gerichtshof, 10.09.2013 – C-278/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 07.03.2013 – C-551/12
Beschluss
1. Nr. 1 des Tenors des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts der Europäischen Union vom 11. Oktober 2012, Électricité de France/Kommission (T-389/12 R), wird aufgehoben. 2. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wir…
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Europäischer Gerichtshof, 11.04.2002 – C-481/01
Beschluss
1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die NDC Health Corporation und die NDC Health GmbH & Co. KG tragen die Kosten des Verfahrens.
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Europäischer Gerichtshof, 12.06.2014 – C-21/14
Beschluss
1. Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 31.07.2003 – C-208/03
Beschluss
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Entscheidung über die Kosten bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 29.04.2005 – C-404/04
Beschluss
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
- Europäischer Gerichtshof, 27.02.2015 – T-826/14 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 21.01.2014 – C-574/13 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 19.12.2013 – C-426/13 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 28.11.2013 – C-390/13 Beschluss
- Europäischer Gerichtshof, 04.02.2014 – T-644/13 Beschluss
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Europäischer Gerichtshof, 13.01.2009 – C-512/07
Beschluss
1. Die Rechtsmittel werden zurückgewiesen. 2. Herr Occhetto und das Europäische Parlament tragen die Kosten von Herrn Donnici.
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Europäischer Gerichtshof, 23.10.2002 – C-296/02
Beschluss
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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Europäischer Gerichtshof, 14.11.2003 – C-393/03
Beschluss
1. Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen. 2. Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.