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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 10.01.2006 – C-373/04

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2006:11

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 10. Juni 2004 in den verbundenen Rechtssachen T‑153/01 und T‑323/01 (Alvarez Moreno/Kommission), mit dem das Gericht die Entscheidung der Kommission vom 23. Februar 2001 aufgehoben hat, die die in Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe b der BSB vorgesehene Altersgrenze für auf die Beschäftigungsverhältnisse der nach Artikel 78 Absatz 3 der BSB als Hilfskräfte beschäftigten Konferenzdolmetscher anwendbar erklärt

Tenor§

Tenor§

1) Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 10. Juni 2004 in den Rechtssachen T‑153/01 und T‑323/01 (Alvarez Moreno/Kommission) wird aufgehoben, soweit darin die Klage auf Aufhebung des Schreibens von Herrn Walker vom 23. Februar 2001 für zulässig erklärt wird und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die gesamten Kosten im Zusammenhang mit der Klage in der Rechtssache T‑323/01 auferlegt werden.

2) In der Rechtssache T‑323/01 wird die Klage auf Aufhebung des Schreibens von Herrn Walker vom 23. Februar 2001 und der Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 7. September 2001, mit der die Beschwerde von Frau Alvarez Moreno zurückgewiesen wurde, abgewiesen.

3) Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Rechtsmittelverfahren und mit dem Verfahren vor dem Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften.