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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 12.01.2006 – C-162/05

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2006:37

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 18. Januar 2005 in der Rechtssache T‑141/01 (Entorn/Kommission), mit dem ein Antrag auf Nichtigerklärung einer Entscheidung der Kommission über die Streichung einer finanziellen Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Ausrichtung, die der Rechtsmittelführerin für ein Demonstrationsvorhaben zur Einführung neuer Zuchttechniken für die Sumacherzeugung gewährt worden war, zurückgewiesen wurde

Tenor§

Tenor§

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Die Rechtsmittelführerin trägt die Kosten des Verfahrens.