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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 12.01.2006 – C-183/03

ECLI:EU:C:2006:15

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/102/EG der Kommission vom 14. Februar 2003 zum Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K[2003] 500) (ABl. L 42, S. 47) – Kontrollen im Sektor Kulturpflanzen – Fall Land Brandenburg

Tenor§

Tenor§

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens.