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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 16.02.2006 – C-111/04

Fünfte Kammer · ECLI:EU:C:2006:105

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Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 11. Dezember 2003 in der Rechtssache T-61/99 (Adriatica di Navigazione/Kommission), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 9. Dezember 1998 in einem Verfahren nach Artikel 85 EG-Vertrag (IV/34.466 – Griechische Fährschiffe) als unbegründet abgewiesen wurde

Tenor§

Tenor§

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Das Anschlussrechtsmittel der Kommission der Europäischen Gemeinschaften wird zurückgewiesen.

3) Die Adriatica di Navigazione SpA trägt 90 % der Kosten.

4) Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt 10 % der Kosten.