Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 21.02.2006 – C-367/04

Zweite erweiterte Kammer · ECLI:EU:C:2006:126

Zitiert von 2 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand:

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite erweiterte Kammer) vom 27. Mai 2004, Deutsche Post und DHL International/Kommission (T-358/02), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2002/782/EG der Kommission vom 12. März 2002 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten der Poste Italiane SpA (vormals Ente Poste Italiane) gewährt hat (ABl. L 282, S. 29), als unzulässig abgewiesen worden ist

Tenor§

Tenor§

1) Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2) Die Deutsche Post AG und die DHL Express (Italy) Srl, ehemals DHL International Srl, tragen die Kosten des Verfahrens.

3) Die Italienische Republik trägt ihre eigenen Kosten.