Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 16.03.2006 – C-332/04
ECLI:EU:C:2006:180
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand:
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unvollständige/nicht ordnungsgemäße Umsetzung der Artikel 3 und 9 Absatz 1 und der Nummer 10 Buchstabe b des Anhangs II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) in der durch die Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 (ABl. L 73, S. 5) geänderten Fassung – Nichtanwendung der durch Artikel 3 der Richtlinie 97/11 eingeführten Übergangsregelung – Nichtvornahme einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem geplanten Bau eines Freizeitzentrums in Paterna (Valencia)
Tenor§
Tenor§
1) Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten und der Richtlinie 97/11/EG des Rates vom 3. März 1997 verstoßen, dass es Artikel 3 der Richtlinie 85/337 in der Fassung der Richtlinie 97/11 unvollständig umgesetzt, Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie 85/337 in der Fassung der Richtlinie 97/11 nicht umgesetzt, die in Artikel 3 der Richtlinie 97/11 vorgesehene Übergangsregelung nicht beachtet, Nummer 10 Buchstabe b des Anhangs II sowie die Artikel 2 Absatz 1 und 4 Absatz 2 der Richtlinie 85/337 in der Fassung der Richtlinie 97/11 nicht ordnungsgemäß umgesetzt und den geplanten Bau eines Freizeitzentrums in Paterna nicht dem Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen und folglich die Artikel 2 Absatz 1, 3, 4 Absatz 2, 8 und 9 der Richtlinie 85/337 in der Fassung der Richtlinie 97/11 nicht angewandt hat.
2) Das Königreich Spanien trägt die Kosten des Verfahrens.