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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 27.04.2006 – C-180/05

ECLI:EU:C:2006:267

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61)

Tenor§

Tenor§

1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass es die Bestimmungen dieser Richtlinie über das öffentliche Verleihrecht nicht umgesetzt hat.

2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.