Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.06.2006 – C-459/04
ECLI:EU:C:2006:404
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unvollständige Umsetzung von Artikel 7 Absatz 8 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) – Festlegung der Fähigkeiten und Eignung der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen betraut werden
Tenor§
Tenor§
1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.