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Europäischer Gerichtshof Urteil vom 15.06.2006 – C-459/04

ECLI:EU:C:2006:404

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unvollständige Umsetzung von Artikel 7 Absatz 8 der Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. L 183, S. 1) – Festlegung der Fähigkeiten und Eignung der Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber mit Schutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Verhütung berufsbedingter Gefahren im Unternehmen betraut werden

Tenor§

Tenor§

1 Die Klage wird abgewiesen.

2 Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften und das Königreich Schweden tragen ihre eigenen Kosten.