Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 13.07.2006 – C-338/05

Zweite Kammer · ECLI:EU:C:2006:482

Zitiert von 1 Entscheidungen

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Zweite Kammer) vom 11. Juli 2005 in der Rechtssache T‑17/04 (Front national u. a./Parlament und Rat), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Verordnung (EG) Nr. 2004/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über die Regelungen für die politischen Parteien auf europäischer Ebene und ihre Finanzierung (ABl. L 297, S. 1) als unzulässig abgewiesen wurde

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Kläger tragen die Kosten.