Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 13.07.2006 – C-93/05
ECLI:EU:C:2006:470
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vorabentscheidungsersuchen des Korsholms tingsrätt – Auslegung von Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 370, S. 1) – Entlohnung eines abhängig beschäftigten Fahrers auf der Grundlage der zurückgelegten Strecken
Tenor§
Tenor§
Ein System der Entlohnung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke verstößt gegen Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, es sei denn, dieses System ist nicht geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen, ob dies der Fall ist.