Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 13.07.2006 – C-93/05

ECLI:EU:C:2006:470

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen des Korsholms tingsrätt – Auslegung von Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (ABl. L 370, S. 1) – Entlohnung eines abhängig beschäftigten Fahrers auf der Grundlage der zurückgelegten Strecken

Tenor§

Tenor§

Ein System der Entlohnung auf der Grundlage der zurückgelegten Strecke verstößt gegen Artikel 10 der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr, es sei denn, dieses System ist nicht geeignet, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gefährden. Es ist Sache des vorlegenden Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des Ausgangsfalls zu prüfen, ob dies der Fall ist.