Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 26.10.2006 – C-102/06
ECLI:EU:C:2006:691
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass aller Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (ABl. L 31, S. 18) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Die Republik Österreich hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus der Richtlinie 2003/9/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2 Die Republik Österreich trägt die Kosten.