Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 26.10.2006 – C-198/05
ECLI:EU:C:2006:677
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen die Artikel 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums (ABl. L 346, S. 61) – Ausnahme vom ausschließlichen öffentlichen Verleihrecht – Tragweite
Tenor§
Tenor§
1 Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 1 und 5 der Richtlinie 92/100/EWG des Rates vom 19. November 1992 zum Vermietrecht und Verleihrecht sowie zu bestimmten dem Urheberrecht verwandten Schutzrechten im Bereich des geistigen Eigentums verstoßen, dass sie alle Kategorien von Einrichtungen des öffentlichen Verleihs im Sinne dieser Richtlinie vom öffentlichen Verleihrecht ausgenommen hat.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.