Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 30.11.2006 – C-293/05
ECLI:EU:C:2006:750
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Verstoß gegen Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135, S. 40) – Nicht ausreichend gründliche Behandlung des Abwassers des aus verschiedenen im Becken des Flusses Olona gelegenen Gemeinden der Provinz Varese bestehenden Siedlungsgebiets
Tenor§
Tenor§
1 Die Italienische Republik hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 5 Absatz 2 und 5 der Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser verstoßen, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat, um zu gewährleisten, dass ab 31. Dezember 1998 das Abwasser des aus verschiedenen im Becken des Flusses Olona gelegenen Gemeinden der Provinz Varese bestehenden Siedlungsgebiets einer gründlicheren als der in Artikel 4 der Richtlinie vorgesehenen Zweitbehandlung oder gleichwertigen Behandlung unterzogen wird.
2 Die Italienische Republik trägt die Kosten.