Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof

Europäischer Gerichtshof Urteil vom 14.12.2006 – C-198/06

ECLI:EU:C:2006:795

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Unterbliebene Erstellung oder Übermittlung des in Artikel 9 der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. 2000, L 12, S. 16) vorgesehenen Berichts an die Kommission

Tenor§

Tenor§

1 Das Großherzogtum Luxemburg hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen verstoßen, dass es nicht den in Artikel 9 der Richtlinie vorgesehenen Bericht erstellt hat.

2 Das Großherzogtum Luxemburg trägt die Kosten.