Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 03.04.2007 – C-459/06
ECLI:EU:C:2007:209
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 13. Oktober 2006, Vischim/Kommission (T‑420/05 R II), mit dem das Gericht einen zweiten Antrag auf Aussetzung des Vollzugs im Rahmen einer Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Richtlinie 2005/53/EG der Kommission vom 16. September 2005 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Chlorthalonil, Chlortoluron, Cypermethrin, Daminozid und Thiophanatmethyl (ABl. L 241, S. 51) zurückgewiesen hat – Neue Tatsachen, die nicht geeignet sind, die für die Zurückweisung des ersten Antrags maßgebenden Beurteilungen in Frage zu stellen
Tenor§
Tenor§
1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
2 Die Vischim Srl trägt die Kosten.