Rechtsprechung / Europäischer Gerichtshof
Europäischer Gerichtshof Urteil vom 19.04.2007 – C-141/06
ECLI:EU:C:2007:236
Verfahrensgegenstand Tenor
Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Nicht fristgerechter Erlass der Vorschriften, die in Bezug auf andere Finanzdienstleistungen als private Versicherungen erforderlich sind, um der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG (ABl. L 271, S. 16) nachzukommen
Tenor§
Tenor§
1 Das Königreich Spanien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG verstoßen, dass es in Bezug auf andere Finanzdienstleistungen als private Versicherungen nicht die Rechts- und Verwaltungsvorschriften erlassen hat, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie nachzukommen.
2 Das Königreich Spanien trägt die Kosten.