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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 24.04.2007 – C-131/06

Dritte Kammer · ECLI:EU:C:2007:246

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 8. Dezember 2005, Castellblanch SA/HABM (T‑29/04), mit dem das Gericht eine Klage des Anmelders der Bildmarke „CRISTAL CASTELLBLANCH“ für Waren der Klasse 33 auf Aufhebung der Entscheidung R 37/2000‑2 der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 17. November 2003, die Beschwerde gegen die die Anmeldung auf Widerspruch des Inhabers von nationalen und internationalen Wortmarken mit dem Wort „CRISTAL“ für Waren der Klasse 33 zurückweisende Entscheidung der Widerspruchsabteilung ihrerseits zurückzuweisen, abgewiesen hat

Tenor§

Tenor§

1 Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

2 Die Castellblanch SA trägt die Kosten.