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Europäischer Gerichtshof Beschluss vom 23.05.2007 – C-438/06

ECLI:EU:C:2007:294

Verfahrensgegenstand Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Vorabentscheidungsersuchen – Sozialgericht Würzburg – Auslegung von Art. 71 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) – Berechnung der Leistungen bei Arbeitslosigkeit für einen Rheinschiffer, der bei seiner letzten Beschäftigung im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats als des Staates der Beschäftigung wohnte und der nach seinem Arbeitsvertrag nur alle zwei Wochen an seinen Wohnort zurückkehrte – Qualifikation dieses Arbeitnehmers als „Grenzgänger“ oder als „Arbeitnehmer, der nicht Grenzgänger ist“

Tenor§

Tenor§

Das vom Sozialgericht Würzburg mit Entscheidung vom 28. September 2006 vorgelegte Vorabentscheidungsersuchen ist offensichtlich unzulässig.